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Deutscher Kulturrat

Auseinandersetzung mit NS-Terrorherrschaft und SED-Diktatur im Mittelpunkt – Zur Gedenkstättenkonzeption des Bundes

1 month ago

Am 12. November dieses Jahres hat das Bundeskabinett die von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer vorgelegte »Konzeption des Bundes für die Gedenkstätten zur Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur« (Gedenkstättenkonzept) verabschiedet.

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD war die Vorlage eines neuen Gedenkstättenkonzepts vereinbart worden. Damit sollte ein Desiderat der letzten Wahlperiode geschlossen werden. Nachdem seit der letzten Vorlage einer Gedenkstättenkonzeption im Jahr 2008 17 Jahre vergangen waren, war es an der Zeit, die bestehenden Schwerpunkte neu einzuordnen und Perspektiven künftiger Erinnerungspolitik aufzuzeigen. Schon die Ampelregierung hatte sich vorgenommen, eine neue Konzeption vorzulegen und hatte den Anspruch, ein komplett neues Tableau der Erinnerungskultur zu entwerfen, das die Erinnerung an die NS-Zeit, das DDR-Unrecht, den Kolonialismus, die Morde der NSU und rechte Gewalt gemeinsam abhandelt. Das Echo auf die ersten Entwürfe, die damals kursierten, war allerdings so verheerend, dass sie schnell wieder in der Versenkung verschwanden.

Die nunmehr vorgelegte neue Gedenkstättenkonzeption konzentriert sich auf die NS-Terrorherrschaft und die DDR-Diktatur. Gleichzeitig wird angekündigt, ein eigenständiges weiteres Konzept für das Gedenken an den Kolonialismus vorzulegen.

Singularität der Shoah

Eingangs wird im Vorwort verdeutlicht, dass die Shoah, also der Völkermord an den Juden Europas, »singulär in der Geschichte der menschlichen Zivilisation« ist und sowohl die Erinnerung daran als auch die Verantwortung dafür zu »den ethischen Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland« gehören. Damit wird gleich im ersten Absatz ein deutliches Signal gegen jeden Geschichtsrevisionismus gesetzt. Klargestellt wird, dass an alle Opfergruppen, die unter NS-Verfolgung litten, also Sinti und Roma, Menschen mit Behinderungen, Homosexuelle, Menschen, die aufgrund ihrer politischen oder religiösen Überzeugungen oder als »Asoziale« oder »Kriminelle« verfolgt und ermordet wurden, sowie die Opfer von Zwangsarbeit und des rassistischen Vernichtungskriegs fortwährend erinnert werden muss. Flucht und Vertreibung aus den ehemaligen deutschen »Ostgebieten« werden ebenso wie die deutsche Teilung bis 1990 als Konsequenz des von Deutschland ausgehenden Zweiten Weltkriegs eingeordnet.

Diese Setzung in den ersten beiden Absätzen des Gedenkstättenkonzepts ist ein unmissverständliches Statement gegen jede Relativierung der NS-Terrorherrschaft. Es wird sich damit gegen jene Gruppen positioniert, die die NS-Zeit als einen kurzen Zeitraum der deutschen Geschichte relativieren wollen und gegen jene, die die Kolonialverbrechen als Vorläufer des NS-Terrors einordnen und die Singularität in Frage stellen.

Die Erinnerung an »die kommunistische Diktatur in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der DDR« wird als Teil der gesamtdeutschen Erinnerungskultur eingeführt und dabei die verschiedenen Opfergruppen in den Blick genommen. Die Erinnerung an SED-Unrecht und Repression wird als zentrale staatliche Aufgabe bezeichnet. Gleichzeitig wird auch an dieser Stelle unmissverständlich markiert, dass es »fundamentale Unterschiede zwischen der NS-Terrorherrschaft und dem SED-Unrecht« gibt. Allein die Begriffe Terrorherrschaft und Unrecht markieren den Unterschied.

Nach diesen starken Setzungen im Gedenkstättenkonzept wird die Verantwortung an erster Stelle den Ländern zugewiesen. Sie sind, laut Gedenkstättenkonzept, nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes als Erstes für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Gedenkstätten verantwortlich. Erinnerung an das Geschehene ist aber nicht allein Aufgabe des Staates, sondern aller Bürgerinnen und Bürger. Viele Erinnerungsorte, die heute Gedenkstätten sind, wurden von Bürgerinnen und Bürgern ins Leben gerufen. Sie haben insbesondere in den 1970er Jahre eine wesentliche Rolle gespielt, um die Erinnerung an die NS-Terrorherrschaft in das öffentliche Bewusstsein zu heben und arbeiteten teilweise gegen lokalen Widerstand. Dieses bürgerschaftliche Engagement wird sowohl mit Blick auf die Erinnerung an die NS-Terrorherrschaft als auch das SED-Unrecht gewürdigt und als unverzichtbar für eine lebendige Erinnerungskultur gekennzeichnet. In diesem Zusammenhang wird auch reflektiert, dass Faktoren wie eine veränderte demografische Zusammensetzung, das Versterben von Zeitzeugen, die unmittelbar Zeugenschaft ablegen können, und nicht zuletzt der zeitliche Abstand zum Geschehen sich auf die Erinnerungskultur auswirken.

Unseres Erachtens ist daher die Arbeit der Gedenkstätten als Orte, in denen Forschung und wissenschaftliche Einordnung mit Vermittlung verbunden wird, umso wichtiger. Die Arbeit der Gedenkstätten ist essenziell für die Erinnerungskultur, die aber mehr ist als Gedenkstättenarbeit.

Gedenkstätten als materielle Orte

Das Gedenkstättenkonzept des BKM konzentriert sich auf die Gedenkstätten als materielle Orte der Erinnerung. Anhand der Fragestellungen

  • Wesen und Aufgaben der Gedenkstätten
  • dezentrale und bürgerschaftlich initiierte Gedenkstättenlandschaft
  • Kriterien der Bundesförderung
  • Vernetzungen

wird der Ist-Zustand beschrieben. Hinsichtlich der Kriterien der Bundesförderung wird konstatiert, dass sie sich bewährt haben und beibehalten werden. Hier steht also keine Veränderung ins Haus.

In einem weiteren Schritt werden die aktuellen Herausforderungen anhand folgender Themen skizziert:

  • Erhalt der historischen Orte
  • Gedenkstätten als Lern- und Bildungsorte
  • Vermittlungsarbeit in der Migrationsgesellschaft
  • Anwendungsbezogene Forschung und Verbundforschung
  • Digitalisierung und digitale Lebenswelten
  • Angriffe auf den freiheitlich demokratischen Konsens

Mit Blick auf den Aspekt »Angriff auf den freiheitlich demokratischen Konsens« wird sich auf das Vorwort rückbezogen. Es wird beschrieben, dass sich die Gedenkstätten zunehmend mit Angriffen auf ihre Arbeit und mit Delegitimierung auseinandersetzen müssen. Letzteres trifft insbesondere auf NS-Gedenkstätten zu und geht so weit, dass Mitarbeitende von Gedenkstätten vor Bedrohungen und Angriffen geschützt werden müssen. Aber auch Gewalt gegen Sachen, Beschmierungen und Zerstörungen von Ausstellungen und Gedenkräumen haben laut Gedenkstättenkonzept in erschreckendem Maße zugenommen. Als vornehmliche Täterinnen und Täter werden Personen aus dem rechtsextremen und neurechten Milieu bzw. deren Sympathisanten benannt. Die Gedenkstätten haben hierauf mit entsprechenden Haus- und Besucherordnungen reagiert, es werden aber weitere Maßnahmen erforderlich sein, die staatlicher Unterstützung bedürfen.

Auf der Beschreibung des Ist-Zustands und der Herausforderungen aufbauend wird im Gedenkstättenkonzept auf die Bundesförderung zur Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft eingegangen. Nach einer Einführung werden die institutionell durch den Bund geförderten Gedenkstätten ebenso aufgeführt wie andere Orte, an denen die Verfolgungsgeschichte der verschiedenen Opfergruppen aufgearbeitet wird. Ebenfalls wird die Förderung von Institutionen durch andere Bundesministerien, wie das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Bundeszentrale für politische Bildung benannt. Dem folgt die Beschreibung der Bundesförderung zur Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur und des SED-Unrechts in SBZ und DDR, einschließlich der institutionell und dauerhaft durch den Bund geförderten Gedenkstätten, Mahn- und Erinnerungsorte. Auch werden weitere Institutionen der Aufarbeitung wie z. B. die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur oder die Einrichtungen in Trägerschaft der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wie das Zeitgeschichtliche Forum in Leipzig, das Museum in der Kulturbrauerei in Berlin oder der Tränenpalast in Berlin benannt. Ebenfalls Erwähnung finden die Förderung der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft, das Stasi-Unterlagen-Archiv im Bundesarchiv sowie das Archiv der DDR-Opposition unter dem Dach der Robert-Havemann-Gesellschaft. Auch wird auf die Förderung von Ressorts wie die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland, das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt sowie das künftige Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation verwiesen.

Die Projektförderung wird in drei Förderfeldern sortiert:

  • Förderfeld I: Erhalt der historischen Orte
  • Förderfeld II: Digitalisierung und digitale Lebenswelten
  • Förderfeld III: Projektförderung im Bereich Vermittlung und anwendungsbezogene Forschung

Das Bundesprogramm »Jugend erinnert« gehört ebenfalls zur Projektförderung.

Um eine Projektförderung beantragen zu können, müssen mindestens 50 Prozent der Fördersumme durch Kommune oder Land gedeckt sein. Projektanträge werden durch ein Expertengremium geprüft, das Empfehlungen ausspricht, die Entscheidung über die Förderung trifft das BKM.

Perspektiven

Der weitaus umfänglichste Teil des Gedenkstättenkonzepts bezieht sich auf die Beschreibung des Ist-Zustands einschließlich der bestehenden institutionellen Förderung, die Deskription der Herausforderungen und die Benennung der Kriterien für Projektförderung. Zum Schluss werden Perspektiven skizziert, die sich allerdings ebenfalls vornehmlich auf bereits Beschlossenes konzentrieren. Als Entwicklungspotenziale werden genannt:

  • das beschlossene Dokumentationszentrum Zweiter Weltkrieg und deutsche Besatzung in Europa unter dem Dach der Stiftung Deutsches Historisches Museum
  • das vereinbarte Deutsch-Polnische Haus unter Federführung der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
  • das geplante Denkmal zur Mahnung und Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Diktatur in Deutschland
  • das bestehende Gedenkstättenreferat bei der Stiftung Topographie des Terrors

Neu geprüft werden soll, wie das »Forum Opposition und Widerstand 1945–1990« (FOW) in die Gedenkstättenkonzeption des Bundes eingebunden und möglicherweise finanziert werden kann. Ebenso neu ist, dass die Nominierungsbemühungen des Grünen Bands als gemischtes UNESCO-Welterbe unterstützt werden sollen.

Weiter soll eine wissenschaftliche Kommission Empfehlungen zur Aufnahme weiterer Einrichtungen in die institutionelle Förderung des Bundes erarbeiten, um Lücken mit Blick auf bislang zu wenig berücksichtigte Themen zu schließen.

Fazit

Wer erwartet hat, dass mit dem Gedenkstättenkonzept eine gänzlich neue Ausrichtung der Förderpolitik vorgelegt wird, wird enttäuscht sein. Das Verdienst des Gedenkstättenkonzepts besteht darin, zunächst eine Ortsbestimmung vorzunehmen und jeder Form von Geschichtsrevisionismus eine Absage zu erteilen. Auf Grundlage dieser Ortsbestimmung wird beschrieben, was alles bereits besteht. Auch das ist sehr verdienstvoll. Denn sicherlich haben die Wenigsten, die sich nicht professionell mit Gedenkstätten auseinandersetzen, einen Überblick, auf welcher Grundlage der Bund welche Institutionen und welche Vorhaben fördert. Hinsichtlich der Entwicklungspotenziale ist es ebenfalls sicherlich richtig, daran zu erinnern, welche großen Vorhaben bereits vom Deutschen Bundestag beschlossen sind und in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Neue Vorhaben werden unter den Finanzierungsvorbehalt gestellt. Angesichts zu erwartender knapper Bundeshaushalte eine vermutlich realistische und solide Herangehensweise. Mit Spannung darf jetzt auf das Konzept zur Erinnerung an den Kolonialismus gewartet werden.

Olaf Zimmermann ist Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates. Gabriele Schulz ist Stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Kulturrates

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 12/25-01/26.

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