NEUSTART KULTUR: FÖRDERPROGRAMM FÜR LIVEMUSIKVERANSTALTUNGEN UND ÜBERREGIONALE MUSIKFESTIVALS
Das Teilprogramm NEUSTART KULTUR „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland für Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals“ richtet sich an Veranstalter:innen, die die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Hauptverantwortung für die Produktion und Durchführung von Livemusikveranstaltungen, Programmreihen und Musikfestivals in Deutschland übernehmen. Es unterstützt damit Projekte von Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden und einen unverzichtbaren Beitrag zum Musikleben in Deutschland leisten, ihre Programmvielfalt zu bewahren und in die Zukunft zu planen.
Antragsberechtigt sind Veranstalter:innen und Musikfestivals (eintägig, mehrtägig)/ Kleinstmusikfestivals/Umsonst & Draußen-Musikfestivals. Weitere Informationen finden Sie in den Fördergrundsätzen.
Die Antragsstellung ist seit Montag, 02. Mai 2022, 10:00 Uhr möglich. Eingehende Anträge werden nach Eingang geprüft und bewilligt, sofern sie die Voraussetzungen der Fördergrundsätze erfüllen.
Grundsätzliche Informationen finden Sie auch in den Fördergrundsätzen, machen Sie sich gerne mit diesen vertraut.
Das Wichtigste zum Förderprogramm im Überblick:
- Die Fördersumme beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben
- Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung bis zu einer Höhe von 200.000€; bei Fördersummen über 200.000€ wird die Förderung als Anteilfinanzierung gewährt
- Die maximale Fördersumme ist abhängig von der bemessenen Kategorie
- Für Veranstalter:innen sind nur noch 2 von 3 Kriterien für die Kategorienbildung nötig
- die Ticketanzahl ist obligatorisch anzugeben
- fakultativ die Anzahl der Veranstaltungen ODER
- der Umsatz aus Kulturveranstaltungen
- Es gelten die Bezugsjahre 2017, 2018, 2019
- für Veranstalter:innen, die in 2019 erstmals Veranstaltungen/Musikfestivals realisiert haben, gelten die Jahre 2019 und 2020 als Bezugsjahre
- die Ticketanzahl ist obligatorisch anzugeben
- Projektbezogene Investitionen sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen
- Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem beantragten Projekt ist förderbar
- Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich
Folgende Kategorierechner helfen bei der Zuordnung zu den programmspezifischen Kategorien:
Kategorierechner für Livemusikveranstaltungen und/oder musikalische Veranstaltungsreihen
Kategorierechner für Musikfestivals mit überregionaler Bedeutung
Kategorierechner für “Umsonst&Draußen” -Musikfestivals
Musteranträge für die Antragsstellung:
Musterantrag für Kleinstfestivals
Musterantrag für Festivals
Musterantrag für “Umsonst&Draußen” -Festivals
Musterantrag für Veranstalter:innen
Verwenden Sie bitte folgende Vorlagen:
Ausgaben- und Finanzierungsplan
Auflistung der Livemusikveranstaltungen
Auflistung pandemiebedingt abgesagter Livemusikveranstaltungen
Verwendungsnachweis – Festbetragsfinanzierung
Musterhilfe Verwendungsnachweis – Festbetragsfinanzierung (Festival)
Musterhilfe Verwendungsnachweis – Festbetragsfinanzierung (Veranstalter:innen)
Verwendungsnachweis – Anteilfinanzierung
Musterhilfe Verwendungsnachweis – Anteilsfinanzierung
Stand: 20.05.2022