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Deutscher Kulturrat

Dienstanweisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz des NDR

1 year ago

Good Practice | Medien

Verpflichtung für Arbeitnehmer*innen, Auszubildende und freie Mitarbeiter*innen
In Ergänzung zu dem im  Verhaltenskodex festgelegten Diskriminierungsverbot, verpflichtet die Dienstanweisung NDR-Angehörige zum Einschreiten bei sexueller Belästigung. Disziplinarische Vorgesetzte sind gemäß des Dokuments in der Pflicht vorsorglich Maßnahmen zum Schutz vor Belästigung zu treffen. Verstöße gegen die Dienstanweisung ziehen arbeitsrechtliche Folgen nach sich und werden durch die Personalabteilung und gegebenenfalls mit der Rechtsabteilung ermittelt.

VERÖFFENTLICHUNG
VERFASSER*INNEN
THEMEN

Dezember 2019

NDR

Verbot und Verpflichtung zu Schutzmaßnahmen, Arbeitsatmosphäre

# Verhaltenskodizes
# Sexualisierte Gewalt

 

 

 

„Der NDR erwartet von allen Mitarbeiter*innen im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses einen wertschätzenden Umgang mit anderen Personen. Der NDR hat in seinem Verhaltenskodex festgelegt: Wir dulden keinen Sexismus und keine sexuelle Gewalt, wir dulden keine Diskriminierung. Alle Mitarbeiter*innen sind verpflichtet, sich entsprechend des Verhaltenskodex und dieser Dienstanweisung zu verhalten. Es ist insbesondere Aufgabe aller Führungskräfte bei sexueller Belästigung einzuschreiten und das Verhalten anderer anzusprechen, das nicht dem Verhaltenskodex und dieser Dienstanweisung entspricht.” (Dienstanweisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, S. 1)

 

Link zur Dienstanweisung

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