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Deutscher Kulturrat

Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung der Hochschule für Bildende Künste Saar

1 year ago

Good Practice | Kunst

Diskriminierungsschutz an der Hochschule der Bildenden Künste Saar
 Um Diskriminierung wirksam entgegenzutreten, gibt die Hochschule der Bildenden Künste Saar die „Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) an der Hochschule der Bildenden Künste Saar (HBKsaar)“ heraus, die dem Abbau und der Prävention von Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, der ethnischen oder sozialen Herkunft, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung, der Religion, Weltanschauung oder politischen Weltanschauung dient. Als wesentlich für das Selbstverständnis der Hochschule für Bildende Künste Saar werden in der Richtlinie eine Kultur der Fairness, der Gleichbehandlung, wertschätzende Kommunikation und partnerschaftliches Verhalten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genannt.

 

VERÖFFENTLICHUNG
VERFASSER*INNEN
THEMEN

Juli 2016

Hochschule der Bildenden Künste Saar

 

Diskriminierung, sexualisierte & rassistisch motivierte Belästigung und Gewalt, Stalking, Mobbing


# Künstlerische Ausbildung
# Sexualisierte Gewalt
# Schutzkonzept

 

 

„Mit dieser Richtlinie wird eine Voraussetzung geschaffen, um Diskriminierung, Belästigung und Gewalt, Stalking und Mobbing vorzubeugen und im Konfliktfall klare Verhaltensabläufe sowie Sanktionsmöglichkeiten von Verstößen aufzuzeigen. Die Richtlinie dient dem Abbau und der Prävention von Diskriminierung jeglicher Art“ (Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG an der Hochschule der Bildenden Künste Saar, S. 1)

 

Link zur Richtlinie der Hochschule für Bildende Künste Saar

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