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Deutscher Kulturrat

Selbstverpflichtung gegen sexuelle Belästigung am Arbeits- und Studienplatz der HfG Karlsruhe

vor 9 Monaten

Good Practice | Hochschule & Design

Selbstverpflichtung der Staatlichen Hochschule für Gestaltung Karlsruhe

In der Selbstverpflichtung der Staatlichen Hochschule für Gestaltung verurteilt die Hochschule jede Form der sexualisierten Gewalt. Die Hochschule erkennt es als ihre Aufgabe an, Studierenden und Mitarbeitende im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht ein sicheres Studien- und Arbeitsumfeld zu garantieren. Mit der Selbstverpflichtung werden Verantwortlichkeiten anerkannt und das Beschwerdeprocedere geregelt.

VERÖFFENTLICHUNG
VERFASSER*INNEN
THEMEN

Oktober 2018

Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe

Verfahren und beteiligte Gremien, Verantwortung, Schutz der/des Betroffenen, Belästigung durch externe Personen, sonstige Maßnahmen

# Sexualisierte Gewalt

 

 

„Beschäftigte werden ausdrücklich auf ihr Recht hingewiesen, über sexuelle Belästigung zu berichten und Beschwerde zu führen. Das Rektorat, die Gleichstellungsbeauftragte, die Beauftragte für Chancengleichheit sowie die/der Ansprechpartner/in für Fälle sexueller Belästigung, der Personalrat sowie der AStA dienen als Anlaufstelle für alle Beschäftigten und Studierenden, die eine sexuelle Belästigung oder einen Übergriff anzeigen möchten.“ (Selbstverpflichtung gegen sexuelle Belästigung am Arbeits- und Studienplatz, S. 1)

 

Link zur Selbstverpflichtung der Staatlichen Hochschule für Gestaltung Karlsruhe

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