Good Practice | Hochschule & Bildende Kunst Um Persönlichkeitsrechte und individuelle Persönlichkeitsgrenzen zu schützen, fördert die Muthesius Kunsthochschule aktiv eine Kultur des Hinsehens. Gemäß § 13 HSG-SH sind Hochschulangehörige angehalten, zu einem wertschätzenden und gewaltfreien Hochschulumfeld beizutragen; in der „Richtlinie der Muthesius Kunsthochschule zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, Mobbing (sexualisierter) Belästigung und Gewalt“ finden sich Regelungen für den Umgang mit Beschwerden im Falle von Verstößen gegen die in der Richtlinie festgehaltenen Grundsätze.
Juni 2022
Diskriminierung und Benachteiligung, sexualisierte Diskriminierung und Belästigung, Mehrfachdiskriminierung, Pflichten und Verfahrensweisen, präventive Maßnahmen, Anlauf- und Beratungsstellen, Kultur des Hinsehens # Sexualisierte Gewalt
Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, Mobbing, (sexualisierter) Belästigung und Gewalt
# Künstlerische Ausbildung
# Machtmissbrauch