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Deutscher Kulturrat

Antidiskriminierungsrichtlinie der Muthesius Kunsthochschule in Kiel

1 year ago

Good Practice | Hochschule & Bildende Kunst

Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, Mobbing, (sexualisierter) Belästigung und Gewalt

Um Persönlichkeitsrechte und individuelle Persönlichkeitsgrenzen zu schützen, fördert die Muthesius Kunsthochschule aktiv eine Kultur des Hinsehens. Gemäß § 13 HSG-SH sind Hochschulangehörige angehalten, zu einem wertschätzenden und gewaltfreien Hochschulumfeld beizutragen; in der „Richtlinie der Muthesius Kunsthochschule zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, Mobbing (sexualisierter) Belästigung und Gewalt“ finden sich Regelungen für den Umgang mit Beschwerden im Falle von Verstößen gegen die in der Richtlinie festgehaltenen Grundsätze.

VERÖFFENTLICHUNG
VERFASSER*INNEN
THEMEN

Juni 2022

Muthesius Kunsthochschule

Diskriminierung und Benachteiligung, sexualisierte Diskriminierung und Belästigung, Mehrfachdiskriminierung, Pflichten und Verfahrensweisen, präventive Maßnahmen, Anlauf- und Beratungsstellen, Kultur des Hinsehens

# Sexualisierte Gewalt
# Künstlerische Ausbildung
# Machtmissbrauch

 

 

 

„Die rechtlichen Regelungen zu Antidiskriminierung bilden die Grundlage für Maßnahmen gegen Ungleichbehandlung, decken aber nicht das Spektrum ab, in dem entsprechende Handlungen verletzend sein können, ob beabsichtigt oder nicht. Die Muthesius Kunsthochschule tritt aktiv für den Schutz der Persönlichkeitsrechte und individuellen Persönlichkeitsgrenzen sowie für das Recht auf (sexuelle) Selbstbestimmung aller Hochschulangehörigen ein. Sie legt Wert auf einen durch gegenseitigen Respekt gekennzeichneten Umgang miteinander und fördert eine Kultur des Hinsehens und Benennens. Alle Mitglieder und Angehörige der Hochschule gem. § 13 HSG-SH sind in besonderem Maße dazu aufgefordert, an der Gestaltung eines wertschätzenden und gewaltfreien Arbeits- und Studienumfeldes, in dem die Rechte, Freiheiten und die Würde von Mitmenschen geachtet werden, mitzuwirken. Benachteiligung, Diskriminierung, Mobbing, (sexualisierte) Belästigung und Gewalt stellen eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes und eine massive Störung des Hochschulbetriebs dar. Sie schaffen ein einschüchterndes, stressbeladenes und/oder entwürdigendes Arbeits- und Studienumfeld und können zu (ernsten) gesundheitlichen und/oder seelischen Belastungen führen.“ (Richtlinie der Muthesius Kunsthochschule zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, Mobbing, (sexualisierter) Belästigung und Gewalt, S. 1)

 

Link zur Richtlinie der Muthesius Kunsthochschule

 

 

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