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Antidiskriminierungsrichtlinie der Hochschule für bildende Künste Hamburg (HFBK)

vor 9 Monaten

Good Practice | Hochschule & Bildende Kunst

Antidiskriminierungsrichtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, Mobbing, Belästigung und Gewalt

Mithilfe der Antidiskriminierungsrichtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, Mobbing, Belästigung und Gewalt sollen Benachteiligung, Mobbing, Belästigung und Gewalt an der Hochschule für Bildende Künste Hamburg (HFBK) verhindert oder beseitigt werden. Weiter soll sie die Sensibilität und das Bewusstsein für diskriminierende und diskriminierend wirkende Verhaltensweisen schärfen. Sie formuliert Maßnahmen zur Prävention, soll zu gegenseitigem Respekt und Akzeptanz beitragen und stellt Hilfsangebote und Lösungen für Konfliktsituationen zur Verfügung.

 

VERÖFFENTLICHUNG
VERFASSER*INNEN
THEMEN

Juni 2023

Hochschule für Bildende Künste Hamburg

sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt, Mehrfachdiskriminierung, Mobbing, Anweisung zur Benachteiligung, präventive Maßnahmen, Anlauf- und Beratungsstellen, Beschwerderecht und Beschwerdeverfahren, Maßnahmen und Sanktionen

# Sexualisierte Gewalt
# Künstlerische Ausbildung
# Machtmissbrauch

 

 

 

„Benachteiligung, Mobbing, Belästigung und Gewalt stellen eine Verletzung der Persönlichkeitsgrenzen und der Rechte von Menschen dar und können zu (ernsten) gesundheitlichen und seelischen Belastungen führen. Sie werden an der HFBK nicht geduldet. Personen, die dafür verantwortlich sind, verletzen arbeitsvertragliche, dienstrechtliche und hochschulrechtliche Pflichten, stören massiv den Hochschulbetrieb und werden deshalb für ihre Handlungen zur Verantwortung gezogen. Die HFBK erkennt Diskriminierung als gesamtgesellschaftliches Problem an. Die verschiedenen Diskriminierungsformen hängen von den sich wandelnden historischen und sozialen Strukturen ab und die Handlungen und Instrumente zur Diskriminierungsprävention müssen daher regelmäßig überprüft werden. “ (Antidiskriminierungsrichtlinie der Hochschule für bildende Künste (HFBK) zum Schutz vor Benachteiligung, Mobbing, Belästigung und Gewalt, S. 1)

 

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