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Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und Belästigung der Filmakademie Baden-Württemberg

vor 8 Monaten

Good Practice | Medien & Hochschule

Richtlinie der Filmakademie Baden-Württemberg

Mit der „Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und Belästigung unter Berücksichtigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes an der Filmakademie Baden-Württemberg vom 1. Dezember 2023“ legt die Akademie die Verankerung von Diversität und Antidiskriminierung fest. Die Richtlinie hält Informationen über Angebote der Antidiskriminierungsberatung und Beschwerdemöglichkeiten bereit und bestimmt darüber hinaus die jährliche Evaluation der Sensibilisierungs- und Präventionsmaßnahmen und Auswertung von anonymisierten Beratungs- und Beschwerdefällen durch die Kommission für Chancengleichheit und Diversität. Sie bestimmt außerdem einen jährlichen Bericht an Geschäftsleitung und Betriebsrat, in dem  über die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen- und Strategie informiert wird.

 

 

VERÖFFENTLICHUNG
VERFASSER*INNEN
THEMEN

Dezember 2023

Filmakademie Baden-Württemberg

Begriffsbestimmungen, positive Maßnahmen zur Sensibilisierung, Prävention und Förderung von Gleichstellung der Hochschule, Beratungsverfahren. Beschwerdeverfahren


# Sexualisierte Gewalt
# Machtmissbrauch
# Künstlerische Ausbildung

 

„Die Filmakademie Baden-Württemberg fördert eine Kultur des Hinsehens. Angehörige der Filmakademie sind aufgefordert, bei Fällen von Diskriminierung oder Belästigung, die zu ihrer Kenntnis gelangen, den Betroffenen Hilfe anzubieten und sie bei der Konfliktlösung zu unterstützen. Die Filmakademie Baden-Württemberg fördert einen Umgang, der es den von diskriminierendem oder belästigendem Verhalten betroffenen Personen ermöglicht, diese Vorgänge unter Berücksichtigung aller berechtigten Interessen zu adressieren. Zweck dieser Richtlinie ist es, für Belästigung und Diskriminierung zu sensibilisieren, sowie Maßnahmen zur Prävention und effektiven Gleichstellung zu ergreifen. Des Weiteren werden Verfahrenswege zur Intervention festgelegt.“ (Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und Belästigung unter Berücksichtigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes an der Filmakademie Baden-Württemberg, S. 1) 

 

Link zur Richtlinie Filmakademie Baden-Württemberg

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