Good Practice | Hochschule & Musik Wie Persönlichkeitsrechte gewahrt und individuelle Persönlichkeitsgrenzen respektiert werden sollen, regelt die Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden im Rahmen der „Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Diskriminierung und Gewalt“. Sie geht auf das Lehrpersonal-Studierenden-Verhältnis ein, indem sie auf die Verantwortung der Lehrenden als Autoritätsperson verweist und für Grenzüberschreitungen sensibilisiert.
Juli 2017
verbale und nonverbale sexualisierte Diskriminierung, Beispiele für sexualisierte Diskriminierung in nonverbaler Form, Beispiele für sexualisierte Gewalt durch physische und psychische Übergriffe # Sexualisierte Gewalt
Ausdehnung des Geltungsbereichs des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
# Künstlerische Ausbildung