Good Practice | Hochschule Eine gemeinsame Selbstverpflichtungserklärung der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen schließt sich an bestehendes Arbeits- und Disziplinarrecht an, nimmt jedoch die Besonderheiten des Wissenschaftsbereichs in den Blick. Die Hochschulen betonen darin die eigene Verantwortung und Fürsorgepflicht als Bildungsanbieter*innen und Arbeitgeber*innen und stellen eine Überprüfung, Verbesserung und Verstärkung von Hilfsangeboten und Präventionsanstrengungen in Aussicht.
2023
Landesrektorenkonferenz der Universitäten in NRW, Landesrektor_innenkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften e.V., Landesrektorenkonferenz der Kunst- und Musikhochschulen NRW
Selbstverpflichtung zur Verbesserung, Verstärkung und Überprüfung von Hilfsangeboten und Präventionsanstrengungen, Planung einer unabhängigen und hochschultypübergreifenden Anlaufstelle für Opfer und Zeug*innen von Machtmissbrauch, Kommunikation von Hilfsangeboten # Machtmissbrauch
Gegen Machtmissbrauch an Hochschulen
# künstlerische Ausbildung